Allgemeine Geschäftsbedingungen parkettoutlet.berlin

Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines Geltungsbereich

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, sofern sie nicht ausdrücklich und mit unserer schriftlichen Zustimmung bis zum Vertragsabschluss abgeändert oder ausgeschlossen werden für alle unsere Verkäufe. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, dem Käufer mündliche oder schriftliche Zusagen gleich welcher Art zu machen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Regelungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Spätestens mit Empfang der Waren oder Leistungen gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen.

II. Angebote, Bestellungen und Kosten

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern anderes nicht ausdrücklich bei Angebotsangabe gesagt wird. Zum Zeitpunkt der Lieferung zulässige Nachberechnungen, Preiserhöhungen, Aufschläge und Angaben gelten als vereinbart. Bei Selbstabholung entstehende Kosten sowie Mehrkosten für Stückgutsendungen, Beiladungen und/oder Transport- und Schutzmittel werden besonders berechnet. An Abbildungen, Zeich­nungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die vom Kunden, sofern er Verbraucher ist, unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.

III. Verkäufe und Abrufe

Verkäufe durch Vertreter bedürfen unserer Zustimmung. Nach Ablauf vereinbarter Abruffristen sind wir, unbeschadet unseres sonstigen vereinbarten und/oder gesetzlichen Rechts, ohne Schadensersatzpflicht berechtigt, den jeweiligen Auftragsrückstand zu streichen oder vom Auftrag ganz oder teilweise zurück zu treten. Wird durch Abrufe die abgeschlossene Gesamtmenge überschritten, so sind wir nur zur Lieferung bis zur Höhe der Auftragsgesamtmenge verpflichtet. Wir sind jedoch berechtigt, angerufene Mehrmengen auf andere Verträge anzurechnen oder für die Mehrmengen andere als die vereinbarten Preise zu berechnen.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Verkäufen in fremder Währung ist uns außerdem der durch verspätete Zahlung entstandene Kursverlust zu erstatten. Es geltend die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Die Aufrechnung mit und die Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen ist nur bei unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten, oder von uns anerkannten Forderungen zulässig. Dies gilt auch im Falle der Zahlungseinstellung des Verkäufers. Sonstige Abzüge (z. B. Porto) sind unzulässig.

V. Lieferfrist

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeiten setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Soweit die Voraussetzungen in obigen Absatz 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorher­sehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typi­scherweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen haften wir im Falle des Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes. Bei höherer Gewalt, die zu einer Lie­ferverzögerung von mehr als einer Woche geführt hat oder voraussichtlich führen wird, wird die Lieferungs- bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um fünf Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn der anderen Partei unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, dass die vorgenannten Fristen nicht eingehalten werden können. Danach sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung aufgrund Höhe höherer Gewalt unmöglich geworden ist. Ansprüche auf Schadensersatz oder Nachlieferung sind ausgeschlossen. Zu höherer Gewalt gehören insbesondere Kriegsfall, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Verordnungen, Rohstoffmangel oder sonstige unverschuldete Betriebsstörungen.

VI. Eigentumsvorbehalt

Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB. Mit nachfolgenden Veränderungen und Erweiterungen: 1. Die Ware bleibt unser Eigentum, bis sämtliche, auch vor dem Eigen­tumsübergang an den Käufer (gem. Abs. 7 dieser Ziffer) noch entstehenden Forderungen beglichen sind. Bei laufenden Rechnungen gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherheit für die entsprechenden Saldo- Forderungen. 2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt (§§ 947, 948 BGB), so sind wir Eigentümer oder Miteigentümer des neuen Gegenstandes oder des vermischten Bestandes. 3. Wird die Vorbehaltsware zu einer neuen Sache verarbeitet, so bleibt sie in jeder Ferti­gungsstufe unser Eigentum. Ein Eigentumserwerb des Käufers gemäß § 950 BGB ist ausgeschlossen. Eine Verarbeitung erfolgt stets für uns. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. 4. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware und die Bestände, mit denen sie vermischt oder die Gegenstände, mit denen sie verbunden wurden, sowie die ggf. aus ihr hergestellten neuen Sachen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren. Wir sind berechtigt, hierfür auf Kosten des Käufers eine Versicherung gegen Wertminderung und/oder Verlust abzuschließen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass er selbst eine Versicherung in dem von uns vorgesehenen Umfang abgeschlossen und seine Ansprüche aus dieser Versicherung an uns abgetreten hat.
5. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware, der mit ihr vermischten Bestände, verbundenen Gegenstände oder hergestellten neuen Sachen, ist dem Käufer untersagt. Von Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich unterrichten, und zwar unter Angabe aller Einzelheiten, die es uns ermöglichen, gegen die Beeinträchtigung unserer Rechte Einspruch zu erheben. 6. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware – gleich in welchem Zustande – im ordnungsgemäßen Geschäfts­gang zu veräußern, muss jedoch ein Eigentumsvorbehalt in dem von uns gezogenen Umfange weitergeben. Der Käufer tritt uns bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab, und zwar gleich, ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbe­haltsware. Sollte die Vorbehaltsware zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung, veräußert werden, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware, die mit anderen Waren Gegenstand des Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen; er kann über derartige Forderungen nicht durch Abtretung verfügen. Die aus der Abtretung zustehenden Erlöse sind uns jeweils sofort nach Eingang zuzuleiten. Auf unser Verlangen hat der Käufer seine Abnehmer von der Abtretung der Kaufpreisforderung zu unterrichten und uns die Namen der Schuldner der abge­tretenen Forderungen mitzuteilen, damit wir eine Offenlegung der Abtretung und/oder eine Einziehung der uns abgetretenen Forderungen selbst vornehmen können. 7. Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Begleichung aller Forderungen, für welche dieser uns nach Abs. 1 dieser Ziffer zusteht, ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware an den Käufer übergeht und die abge­tretenen Forderungen dem Käufer zustehen. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen die im Abs. 1 dieser Ziffer genannten Gesamtforderungen gegen den Käufer um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl insoweit zur Freigabe verpflichtet.
8. Unsere Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Das Recht des Käufers zum Besitz der Vorbe­haltsware erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt. Wir sind dann berechtigt, die Vorbehaltsware selbst in Besitz zunehmen und sie unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber durch freihändigen Verkauf oder im Wege einer Versteigerung bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten auf seine Verbindlichkeiten angerechnet, ein etwaiger Überschuss ist auszuzahlen. 9. Der Kunde tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

VII. Widerrufsbelehrung für Fernabsatzgeschäfte

HINWEIS:
Bei Fernabsatzgeschäften haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Fernabsatzgeschäft liegt dann vor, wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt (z.B. durch Briefwechsel, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet).

Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern Sie Verbraucher sind, haben Sie ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB)

Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

parkettoutlet.berlin
Inh. Thomas Peiler

Wilhelm-Kabus-Str. 34, Haus 10a
10829 Berlin

E-Mail: info@parkettoutlet.berlin
Fax: +49 (0)30.21016478

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung


Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
– zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
– zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
– zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;
– zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
– zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
– zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
– zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

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Für den Fall, dass Sie Ihr Widerrufsrecht in Anspruch nehmen möchten, stellen wir Ihnen ein vorbereitetes Widerrufsformular zum download zur Verfügung.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

VIII. Mängelhaftung

1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser, falls er Unternehmer ist, seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Auch der Kunde, der Verbraucher ist, hat die empfangene Ware unverzüglich nach Mängeln zu untersuchen. Offensichtlicher und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Ansonsten entfällt die Haftung wegen eines etwaigen Mangels. Baut der Kunde vor dem Ablauf der 10 Tage die von uns gelieferten Teile ein oder verarbeitet er sie weiter, so ist er verpflichtet, die bearbeiteten Teile auf erkennbarer Mängel zu untersuchen und uns solche Mängel unverzüglich und noch vor der Weiterverar­beitung oder dem Einbau anzuzeigen. Unterlässt er diese Untersuchung oder die Anzeige, so sind die Ansprüche auf Nacherfüllung oder Schadensersatz oder sonstige Ansprüche aus dem Gesichtspunkt der Gewährleistungshaftung ausgeschlossen. Geringe technische und vermeidbare Abweichungen der Qua­lität, Farben, Breiten, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass der Verkäufer eine mustergetreue Lieferung schriftlich erklärt hat. 2. Soweit ein Mangel der Kaufsache tatsächlich vorliegt und dieser gemäß Ziffer 1. dieser Ziffer rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügt wurde, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. 3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. 4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Scha­densersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vor­hersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind. 7. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

IX. Verjährung

1. Ist der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Son­dervermögen, so sind spätestens sechs Monate nach Abnahme sämtliche Gewährleistungsansprüche aus­geschlossen. In allen anderen Fällen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. 2. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

X. Gefahrübergang und Versand

Mit dem Warenübergang an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lieferwerks oder Versandlagers geht die Gefahr auf den Käufer über. Beförderungs- und Schutzmittel sowie den Versandweg können wir unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Über versandfertig gemeldete Ware ist sofort zu verfügen. Wir sind berechtigt, versandfertig gemeldete Ware, die mangels Verfügung oder bei Unmöglichkeit der Versendung nicht versandt werden kann nach eigenem Ermessen auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern und sie einschließlich der Einlagerungskosten als geliefert zu betrachten. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

XI. Aufhebung von Verpflichtungen – Sicherheitsleistungen, Zahlung nach Fälligkeit

Sollten nach Vertragsabschluss Umstände für uns erkennbar sein, die unseren Anspruch auf die Gegen­leistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährden, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Sicherheitsleistungen zu verlangen oder nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 12 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz geltend zu machen. Weiter sind wir berechtigt, für noch aus­stehende Lieferungen aus irgend einem laufenden Vertrag mit dem Vertragspartner unter Fortfall des Zah­lungszieles bare Zahlung vor Ablieferung zu verlangen. Dies gilt auch bei Zahlungsverzug des Käufers.

XII. Wirksamkeit von Verträgen und Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Die Wirksamkeit einzelner Teile dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Teile oder des Kaufvertrags selbst zur Folge.
2. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn­sitzgericht zu verklagen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.